Antrag auf EU-g.U. für istrisches Olivenöl soll gemeinsam mit Slowenien erneut eingereicht werden
Nach einem Einspruch Sloweniens wird Slowenien gemeinsam mit Kroatien einen neuen Antrag auf eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) für istrisches Olivenöl bei der Europäischen Kommission einreichen.
Slowenien hat Einspruch gegen den Antrag auf eine g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) für istrisches natives Olivenöl extra eingelegt, den Kroatien bei der Europäischen Kommission eingereicht hatte.
Istrisches natives Olivenöl extra erhielt Anfang 2015 auf nationaler Ebene den DOP-Status, woraufhin im Juli 2015 ein Antrag auf dieselbe Anerkennung auf EU-Ebene gestellt wurde. Nach Prüfung der „Zulässigkeit“ wurde der Antrag am 23. März 2016 im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Nach dem Datum der Veröffentlichung gab es eine dreimonatige Frist, innerhalb derer Einwände erhoben werden konnten. Einen Tag vor Ablauf dieser dreimonatigen Frist legte Slowenien Einspruch gegen die vorgeschlagene Bezeichnung „Istarsko ekstra djevičansko maslinovo ulje“ (istrisches natives Olivenöl extra) ein.
Die vorgeschlagene Bezeichnung könne zu Verwechslungen führen, argumentierte Slowenien, da beide Länder dasselbe geografische Gebiet teilen. Olivenöl aus dem slowenischen Istrien verfügt seit Februar 2007 unter der Bezeichnung „Ekstra deviško oljčno olje Slovenske Istre“ (Natives Olivenöl extra aus dem slowenischen Istrien) über den EU-GUA-Status.

Istrien ist eine Halbinsel in der nördlichen Adria, die sich drei Länder teilen: Kroatien, Slowenien und Italien. Während 90 % der geografischen Halbinsel in Kroatien liegen, gehört ein nordwestlicher Streifen zu Slowenien, und ein winziger Teil ihrer Nordspitze liegt in Italien nahe der Hafenstadt Triest.
Im Dezember 2016 fanden in der kroatischen Hauptstadt Zagreb Arbeitssitzungen zwischen dem kroatischen Landwirtschaftsministerium und seinen slowenischen Amtskollegen statt, um eine Einigung zu erzielen. Als Ergebnis werden die beiden Länder einen gemeinsamen Antrag auf den DOP-Status für Olivenöl aus dem kroatischen und slowenischen Istrien stellen.
Der Vorschlag sieht vor, dass das gesamte auf der istrischen Halbinsel produzierte Olivenöl mit der Bezeichnung ISTRA (der kroatische und slowenische Name für Istrien) gekennzeichnet wird. Im Rahmen der Vereinbarung wurde das Anbaugebiet auf die slowenischen Gemeinden Koper, Piran, Koper und Izola ausgeweitet. Dazu gehört auch Liburnia: ein Abschnitt der nordwestlichen Küste Istriens, der unter die politischen Grenzen der Region Primorsko-Goranska in Kroatien fällt.
Die Liste der Olivensorten wurde um Buga, Drobnica, Mata, Plominka, Storta und Maurino erweitert. Zudem wurde ein neues Logo entworfen, das stilisierte grüne und schwarze, olivenförmige Kreise mit grünen Tropfen zeigt. Gemäß dem Vorschlag können Olivenproduzenten aus der Region ihre Oliven in jeder Ölmühle verarbeiten lassen, die sich entweder im kroatischen oder im slowenischen Teil Istriens befindet.
Kroatien und Slowenien teilen sich bereits eine g.U. für istrischen Prosciutto – geräucherten Schinken aus Istrien –, die im Oktober 2015 registriert wurde. Das einzige andere EU-Lebensmittelprodukt, das den gemeinsamen g.U.-Status zweier Länder besitzt, ist polnischer und litauischer Honig, der 2012 registriert wurde.