Italienische Kartellbehörde spricht Colavita von jeglichem Fehlverhalten frei

Die italienische Kartellbehörde hat die Colavita Spa von einem früheren Vorwurf unlauterer Geschäftspraktiken freigesprochen, der im Anschluss an einen Bericht der Verbraucherzeitschrift „Il Test Salvagente“ vom Mai 2015 erhoben worden war.

Die italienische Kartellbehörde hat die Colavita Spa von einem früheren Vorwurf unlauterer Geschäftspraktiken freigesprochen, der auf einen Bericht des Verbrauchermagazins „Il Test Salvagente“ vom Mai 2015 zurückging.

Giovanni Colavita, der gesetzliche Vertreter des Unternehmens, gab bekannt, dass Santa Sabina den geltenden Qualitätsstandards für natives Olivenöl extra entspricht.

„Nach 15 Monaten hat die italienische Kartellbehörde mit ihrer Entscheidung Nr. 26161, die am 22. August 2016 in ihrem Amtsblatt veröffentlicht wurde, endlich Klarheit geschaffen. Darin wurde bestätigt, dass die an Santa Sabina durchgeführte Analyse ergab, dass dieses Produkt ‚der auf dem Etikett angegebenen Kategorie Natives Olivenöl extra entspricht‘. Folglich entschied die Behörde, dass keine ‚unlautere Geschäftspraxis‘ vorliege.“

Die Entscheidung der Kartellbehörde ist die jüngste in einer Reihe von Maßnahmen nach dem Bericht von Il Test, das im Mai 2015 eine Analyse von 20 Olivenölen mit der Bezeichnung „extra vergine“ in Auftrag gegeben hatte, die von den beliebtesten Supermärkten Italiens vertrieben und verkauft wurden. Einige wurden von der Zeitschrift aufgrund organoleptischer Mängel, die bei den Verkostungstests festgestellt wurden, lediglich als „vergine“ eingestuft.

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Der Staatsanwalt von Turin leitete daraufhin eine Untersuchung ein, um die Vorwürfe zu überprüfen.

In der Zwischenzeit reichten italienische Verbraucherverbände Beschwerde bei der italienischen Kartellbehörde ein und forderten Maßnahmen gegen die Unternehmen mit der Begründung, diese hätten „unwahre kommerzielle Mitteilungen“ verbreitet, indem sie ihre Produkte als extra vergine präsentierten, obwohl sie zur niedrigeren Kategorie des nativen Olivenöls gehörten.

Im Mai legte das Labor der Zentralinspektion für Qualitätssicherung und Betrugsbekämpfung bei Lebensmitteln (ICQRF) des Landwirtschaftsministeriums (Mipaaf) in Perugia seinen Bericht über die Charge 15203 von Santa Sabina vor und kam zu dem Schluss, dass die analysierte Probe „der angegebenen Sorte entsprach“, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die vorherige Analyse aus verschiedenen Gründen nicht ausreichte, um eine Bewertung unlauterer Geschäftspraktiken zu begründen.

In der Entscheidung der Kartellbehörde heißt es: „Die vom Mipaaf-ICQRF durchgeführten Analysen sind von höchster Zuverlässigkeit, da sowohl die Probenahme als auch die anschließende Analyse von öffentlichen Stellen durchgeführt wurden, die für diese Art der Kontrolle zuständig sind und jeden Verfahrensschritt, von der Probenahme bis zur Zertifizierung, dokumentiert haben. Auf der Grundlage der Analyseergebnisse wurde bestätigt, dass Santa Sabina der auf dem Etikett angegebenen Kategorie ‚natives Olivenöl extra‘ entspricht.“

„Wir waren zuversichtlich hinsichtlich dieser Entscheidung, die das Engagement unserer Familie für Qualität bezeugt“, erklärte Colavita gegenüber Olive Oil Times.