Europa
Neue Vorschriften zur Eindämmung des Zustroms tödlicher Pflanzenschädlinge wie der tödlichen Olivenbaumkrankheit Xylella fastidiosa wurden von Mitgliedern des Europäischen Parlaments vorläufig genehmigt.
Die Abgeordneten informell vereinbart zu dem Paket neuer Maßnahmen bei hochrangigen Gesprächen in Luxemburg gestern, 16. Dezember.
Das Parlament hat Maßnahmen vereinbart, um unsere Länder vor den Folgen von Schädlingen und Krankheiten zu schützen, die möglicherweise ganze Arten von Bäumen, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vernichten können.- Anthea McIntyre, Mitglied des Europäischen Parlaments für die West Midlands
Mit dem Interimsabkommen werden vorbeugende Maßnahmen für wichtige Pflanzen eingeführt, insbesondere für solche, die als äußerst risikoreich für Krankheiten wie z Xylella fastidiosa, die Olivenanbau in der italienischen Region Apulien sowie auf der französischen Insel Korsika verwüstet.
Es gibt eine breite Debatte über die verheerenden Auswirkungen auf die künftige Olivenernte und folglich über die Auswirkungen auf die Olivenölindustrie.
Es gibt Befürchtungen, dass sich Xylella, das nicht heilbar ist, auf andere Pflanzenpflanzen ausbreiten kann und eine Bedrohung über die europäischen Handelskanäle darstellt.
"Pflanzengesundheit ist ein wichtiges Thema für ganz Europa. Ich freue mich sehr, dass das Parlament zusammen mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Schutz unserer Länder vor den Folgen von Schädlingen und Krankheiten vereinbart hat, die möglicherweise ganze Arten von Bäumen, Pflanzen und Pflanzenprodukten zerstören können “, sagte die Berichterstatterin Anthea McIntyre der das Verhandlungsteam des Parlaments leitete.
Passsystem für importierte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
Ein Teil der Maßnahmen betrifft gewerbliche Unternehmer, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse einführen, aber auch Postdienste und Internetkunden sowie einführende Fahrgäste 'riskante Pflanzen im Gepäck.
Nach den neuen Vorschriften müssen alle diese Personen über ein Pflanzengesundheitszeugnis verfügen (ein offizielles Dokument, das von der Pflanzenschutzorganisation des Ausfuhrlandes an die Pflanzenschutzorganisation des Einfuhrlandes ausgestellt wurde), während Privatreisende insbesondere kleine Mengen einführen Pflanzen wären davon ausgenommen.
In der Zwischenzeit deckt das Pflanzenpasssystem alle Bewegungen von Pflanzen ab, die innerhalb des Gebiets der Europäischen Union gepflanzt werden, mit Ausnahme derjenigen, die gemäß der vorläufigen Vereinbarung direkt an Endverbraucher wie Hausgärtner geliefert werden.
Die nächsten Schritte beinhalten, dass der vorläufig vereinbarte Text vom Europäischen Rat und dem Landwirtschaftsausschuss der EU gebilligt wird, bevor er dem gesamten Parlament vorgelegt wird.
Eine EU Pressemitteilung hinzugefügt, wie die Maßnahmen zur Tilgung gefährlicher Schädlinge nur funktionieren, wenn alle Befallsquellen beseitigt werden.
"Das Abkommen ermöglicht es den Mitgliedstaaten und ihren zuständigen Behörden daher, die Maßnahmen erforderlichenfalls in privaten Räumlichkeiten anzuwenden, jedoch nur in dem Umfang, der zum Schutz des öffentlichen Interesses erforderlich ist.
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