Es werden Einzelheiten zu Europas Vorgehen gegen Betrug mit Olivenöl bekannt
Die in der Europäischen Union vorgeschlagenen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung würden die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, gezieltere Kontrollen von Olivenöl durchzuführen.

Verstärkte Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung in der Europäischen Union würden laut einem Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission vorsehen, dass die Mitgliedstaaten jährlich mindestens eine gezielte Kontrolle pro tausend Tonnen des in ihrem Hoheitsgebiet vermarkteten Olivenöls durchführen müssen.
Außerdem müsste jede Person oder Einrichtung, die Olivenöl besitzt, ein Register führen, in dem Ein- und Ausgänge für jede Ölsorte bis zur Abfüllung erfasst werden – so sieht ein weiterer Aspekt des Entwurfs zur Änderung der EU-Verordnung 2568/91 über die Merkmale und Analysemethoden von Olivenöl vor.
„Die Erfahrung hat gezeigt, dass bestimmte Betrugsrisiken die volle Wirksamkeit des durch die Verordnung 2568/91 gebotenen Verbraucherschutzes beeinträchtigen“, heißt es im Entwurf in Bezug auf die Notwendigkeit der Register.
Er spricht auch von der Notwendigkeit, bestimmte in der Verordnung genannte Analysemethoden zu aktualisieren, und schlägt daher zwei neue Anhänge vor.
Der eine, zur spektralphotometrischen Untersuchung im Ultraviolettbereich, soll „einige Unstimmigkeiten und Unzulänglichkeiten der Analysemethode beheben“.
Ein weiterer Anhang, der sich auf die Bestimmung der Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem theoretischen Gehalt an Triacylglycerolen mit ECN 42 bezieht, soll den bestehenden Anhang durch eine „effizientere Methode“ ersetzen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Änderungen am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten, mit Ausnahme der neuen Vorschriften für die Berichte der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission über ihre Konformitätsprüfungen, die Anfang 2015 in Kraft treten sollen.
Ebenfalls im Hinblick auf die Konformitätsprüfungen müssten die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission wesentlich detailliertere Informationen über ihre Tests und deren Ergebnisse vorlegen. Die Kontrollen müssen selektiv, auf der Grundlage einer Risikoanalyse und in angemessener Häufigkeit durchgeführt werden, heißt es im Entwurf.
Außerdem heißt es darin, dass sich der Begriff „vermarktetes Olivenöl“ in einem bestimmten Staat auf die Gesamtmenge an Olivenöl und Oliventresteröl dieses Staates bezieht, die dort verbraucht oder aus diesem Staat exportiert wird.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Zustimmung des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte haben und sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Konsultation und Verhandlung befinden.