Europa steht vor neuen Vorschriften zur Kennzeichnung von Olivenöl

Ab Ende nächsten Jahres gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften, die darauf abzielen, die Etiketten von Olivenöl lesbarer und verständlicher zu machen.

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Ab Ende nächsten Jahres gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften, die darauf abzielen, die Angaben auf Olivenöletiketten lesbarer und verständlicher zu machen.

Gemäß einem Maßnahmenentwurf, dem ein Ausschuss der Europäischen Kommission am 26. November zugestimmt hat, werden die EU-Vermarktungsnormen für Olivenöl (Verordnung 29/2012) dahingehend geändert, dass Folgendes vorgeschrieben wird:

– alle Angaben, die auf der Verpackung von Olivenöl erscheinen müssen, im Hauptsichtfeld in einheitlicher Schriftgröße anzubringen sind. Nach Angaben der Kommission soll dies einer manchmal anzutreffenden irreführenden Praxis ein Ende setzen, bei der bestimmte Informationen, beispielsweise zur Qualität des Öls, in kleinerer Schriftgröße erscheinen;

– auf der Rückseite der Olivenölflaschen muss angegeben sein, dass diese an einem kühlen, dunklen Ort gelagert werden sollten. Dies soll den Verbrauchern helfen, die Qualität ihres Öls länger zu erhalten;

– Das Erntejahr darf nur dann auf dem Etikett angegeben werden, wenn das gesamte Olivenöl aus dieser Ernte stammt. Dies soll den Verbrauchern ermöglichen, die Frische des Produkts sicherzustellen;

– Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Konformitätskontrollen – auf der Grundlage von Risikoanalysen – sowie die Sanktionen verstärken und der Kommission detailliertere Jahresberichte über diese Kontrollen und deren Ergebnisse übermitteln.

Diese Vorschriften – Teil des EU-Aktionsplans für Olivenöl – gelten grundsätzlich ab dem 13. Dezember 2014, wobei ab 2016 ein neues, umfassenderes Format für die Berichterstattung über die Konformitätskontrollen an die Kommission gilt.

Mindestschriftgröße gemäß den EU-Vorschriften zur Information der Verbraucher über Lebensmittel

Olivenöl unterliegt zudem der EU-Verordnung 1169/2011 über die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel, die neue Kennzeichnungsvorschriften festlegt, von denen die meisten ebenfalls ab dem 13. Dezember 2014 gelten.

Eine der wichtigsten Bestimmungen – die darauf abzielt, die Lesbarkeit von Lebensmitteletiketten zu verbessern – besagt, dass alle Angaben, die auf einem Etikett erscheinen müssen, eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm für die Höhe eines „x“ aufweisen müssen, oder 0,9 mm, wenn die Oberfläche der Verpackung weniger als 80 cm² beträgt.

Verbot von Gewürzflaschen nun vom Tisch

Unterdessen sollen die am 26. November vom Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte der Kommission verabschiedeten Bestimmungen die Unterstützung aller Mitgliedstaaten gehabt haben, mit Ausnahme von Österreich, Estland, Deutschland, Ungarn, Lettland und Schweden, die sich der Stimme enthielten.

Ähnliche Bestimmungen – allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, dass ein Verbot von wiederbefüllbaren Olivenölflaschen auf Restauranttischen enthalten war – wurden bereits im Mai im selben Ausschuss zur Abstimmung gestellt und erreichten nicht die erforderliche Mehrheit. Die Kommission hatte dennoch geplant, von ihrer Befugnis zur Umsetzung Gebrauch zu machen, legte diese jedoch später im selben Monat angesichts der heftigen Kritik an der Frage der wiederbefüllbaren Flaschen auf Eis.

Der EU-Kommissar für Landwirtschaft, Dacian Cioloş, erklärte damals, er werde sich mit den Interessengruppen beraten, um einen alternativen Weg zu finden, die Verbraucher vor Betrug zu schützen. Da sowohl Italien als auch Spanien inzwischen dem Beispiel Portugals gefolgt sind und wiederbefüllbare Behälter in ihrem Gastgewerbe verboten haben, gilt der EU-weite Vorschlag als endgültig zurückgezogen, da die Kommission davon ausgeht, dass ein Großteil des Olivenölverbrauchs in der EU nun durch solche Maßnahmen auf nationaler Ebene abgedeckt wird.

Weitere Unterschiede bestehen darin, dass der Maßnahmenentwurf vom Mai größere Mindestschriftgrößen für obligatorische Angaben auf dem Etikett vorsah – beispielsweise 4 mm bei einem Verpackungsvolumen von mehr als 100 ml –, während die neuen Vorschriften sich an die Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmittelinformationen anlehnen – und die Änderungen ursprünglich ab Anfang 2014 gelten sollten.