Die Europäische Kommission bittet um Rückmeldungen zu den Kennzeichnungsvorschriften

Die Akteure der Olivenölbranche und die Verbraucher wurden um ihre Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen der EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von Olivenöl gebeten.

Angesichts der vorgeschlagenen Änderungen einer Verordnung über die Anforderungen an bestimmte freiwillige Angaben auf der Etikettierung von Olivenöl hat die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission die Interessengruppen über eine eigens eingerichtete Website um Rückmeldungen gebeten.

Konkret befasst sich der Entwurf der delegierten Verordnung mit zwei wesentlichen Klarstellungen, die unter Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 29/2012 über Vermarktungsnormen für Olivenöl fallen. Die eine betrifft die Angabe bestimmter physikalisch-chemischer Parameter, wenn der Säuregehalt auf dem Etikett angegeben ist, und die andere legt fest, unter welchen Bedingungen das Erntejahr angegeben werden muss.

Was den ersten Punkt betrifft, so müssen nach der geltenden Verordnung die Werte physikalisch-chemischer Parameter wie Peroxidzahl, Wachsgehalt und UV-Absorption nur dann angegeben werden, wenn der Säuregehalt auf dem Etikett angegeben ist. Die vorgeschlagene Änderung legt fest, dass diese Parameter dem „Mindesthaltbarkeitsdatum“ oder, mit anderen Worten, dem „Mindesthaltbarkeitsdatum“ entsprechen müssen. Als Begründung wird angeführt, dass sich solche Parameter nach der Abfüllung oft ändern und die Verbraucher nicht irregeführt werden sollten.

Was die zweite Klarstellung betrifft, d. h. unter welchen Bedingungen das Erntejahr anzugeben ist, wurde von Italien vorgeschlagen, den EU-Mitgliedstaaten die Entscheidung zu überlassen, ob die Angabe des Erntejahres verpflichtend sein soll. Dies würde natives Olivenöl extra und natives Olivenöl betreffen, das auf dem eigenen Staatsgebiet des Landes erzeugt und für den heimischen Markt bestimmt ist.

Nach der geltenden Verordnung ist die Angabe des Erntejahres auf dem Etikett von nativem Olivenöl extra und nativem Olivenöl freiwillig, wenn das in der Flasche enthaltene Öl aus einer einzigen Ernte stammt.

Die Kennzeichnungsvorschriften der EU sollen den Verbrauchern korrekte und umfassende Informationen über die von ihnen gekauften Lebensmittel, einschließlich Inhalt und Zusammensetzung, liefern.

Der Entwurfstext ist hier auf Englisch verfügbar.

Wer Feedback geben möchte, kann dies bis Ende März 2018 über diese Webseite der Europäischen Kommission tun.

Das Feedback kann entweder anonym oder unter Angabe des eigenen Namens oder des Namens einer Organisation abgegeben werden. Die eingegangenen Kommentare sind auf der Website einsehbar – bislang gibt es nur sehr wenige Kommentare.

Nach der Verabschiedung wird das neue Gesetz eine Übersicht über die eingegangenen Rückmeldungen enthalten und darlegen, wie diese zur Überarbeitung des Gesetzes beigetragen haben.