Geografische Angaben, die im neuen Handelsabkommen zwischen China und der EU geschützt sind

Im Rahmen des Abkommens, das voraussichtlich noch in diesem Jahr ratifiziert wird, werden die g.U.- und g.g.A.-Status von zwei Dutzend nativen Olivenölen extra aus fünf verschiedenen europäischen Ländern offiziell geschützt.

Im Rahmen des bevorstehenden Handelsabkommens der Europäischen Union mit China sollen die geografischen Angaben von 24 Bezeichnungen für natives Olivenöl extra formell vor Nachahmungen durch lokale Wettbewerber und andere Importe geschützt werden.

Die Sicherung des Status der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) und der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) für die lokalen Spezialitäten aus Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien erfolgte nach zehnjährigen Verhandlungen zwischen beiden Seiten.

Siehe auch: Handelsnachrichten

Insgesamt gibt es in der EU 127 verschiedene native Olivenöle extra mit geschützter geografischer Angabe, die aus sieben Ländern stammen.

Laut einer aktuellen Studie der Europäischen Kommission haben native Olivenöle extra mit geografischer Angabe einen geschätzten Wert von 326 Millionen US-Dollar pro Jahr. Für den gesamten Agrarsektor haben g.U.- und g.g.A.-Produkte einen Wert von mehr als 80 Milliarden US-Dollar pro Jahr.

„Das Abkommen zwischen der EU und China wird daher einen wichtigen Schutz der geistigen Eigentumsrechte an den Produkten bieten: Es schützt vor Übersetzung, Transkription oder Transliteration sowie vor der Verwendung der geschützten geografischen Angaben in Verbindung mit Ausdrücken wie ‚Art‘, ‚Typ‘, ‚Stil‘, ‚Imitation‘ oder Ähnlichem in Bezug auf ein Produkt ohne Ursprungseigenschaft“, erklärte der Rat der Europäischen Union in einer Stellungnahme.

Nachdem das Abkommen den Rat der 27 EU-Handelsminister passiert hat, wird es nun dem Europäischen Parlament vorgelegt, wo es voraussichtlich noch in diesem Jahr formell ratifiziert wird.

Die folgenden Olivenöle mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) wurden in das Abkommen aufgenommen:

Sitia Lasithiou Kritis (Griechenland)
Sierra Mágina (Spanien)
Priego de Córdoba (Spanien)
Huile d’olive de Haute-Provence (Frankreich)
Vorios Mylopotamos Rethymnis Kritis (Griechenland)
Kalamata (Griechenland)
Kolimvari Chanion Kritis (Griechenland)
Lakonia (Griechenland)
Peza Irakliou Kritis (Griechenland)
Aprutino Pescarese (Italien)
Chianti Classico (Italien)
Toscano (Italien)

Azeite de Moura (Portugal)
Azeite do Alentejo Interior (Portugal)
Azeite de Trás-os-Montes (Portugal)
Aceite del Bajo Aragón (Spanien)
Antequera (Spanien)
Baena (Spanien)
Estepa (Spanien)
Sierra de Cazorla (Spanien)
Sierra de Segura (Spanien)
Siurana (Spanien)
Montes de Toledo (Spanien)
Aceite Campo de Montiel (Spanien)