Nordamerika
Zwei Sammelklagen, Koller et al. Gegen Deoleo USA, Inc. und Med Foods, Inc. (im Folgenden: Koller) sowie Kumar et al. Gegen Salov et al. (Im Folgenden: Kumar), wurden letztes Jahr beim Bezirksgericht der Vereinigten Staaten eingereicht , Northern District of California, gegen Unternehmen, die zusammen einen erheblichen Teil des aus Italien in die USA importierten Olivenöls des Massenmarktes ausmachen.
Die Behauptungen in den beiden Klagen sind ungefähr gleich: Erstens das, was beschriftet wurde 'extra-virgin 'enthielt raffiniertes Öl und hatte daher keinen Anspruch auf die 'extra jungfräuliches Etikett.
Zweitens wurde die Bezeichnung der tatsächlichen Herkunft des Öls nur auf dem rückseitigen Etikett angegeben, während die Anzeige von prominent war "Imported from Italy “(Aus Italien importiert) verführten die Verbraucher angeblich zu dem Schluss, dass die Oliven ursprünglich aus Italien stammten und in Italien gepresst wurden.
Siehe auch:Die besten Olivenöle der Welt
Und drittens führte die Nichtverpackung des Öls in lichtundurchlässigen Behältern zu einer Qualitätsminderung, selbst wenn das Öl war 'Zum Zeitpunkt der Abfüllung war es nicht mehr so, als es den Verbraucher aufgrund von Wärme- und Lichteinwirkung erreichte.
In beiden Fällen machen die Kläger geltend, dass die beklagten Händler / Abfüller wussten, dass das Öl nicht als Öl qualifiziert war 'extra-jungfräulich ", als es den Verbraucher erreichte.
Nach kalifornischem Recht verstießen diese Handlungen angeblich gegen das kalifornische Gesetz gegen falsche Werbung, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Rechtsbehelfe gegen Verbraucher sowie gegen Betrug und Falschdarstellung nach dem Common Law. .
Im Anschluss an die Einreichung erließ der US-Bezirksrichter Richard G. Seeborg am 14. Oktober 2014 im Fall Koller eine Schutzanordnung für "Informationen, die aus Offenlegungs- und Entdeckungstätigkeiten hervorgehen könnten und die die Erstellung vertraulicher, urheberrechtlich geschützter oder privater Informationen beinhalten könnten. “Dies geschah vermutlich auf Ersuchen des Beklagten, in der Anordnung ist jedoch nicht angegeben, wer diesen Schutz beantragt hat.
Es ist an dieser Stelle nur tangential interessant, wenn man bedenkt, dass das Rechtsgebiet bekannt ist als 'Geschäftsgeheimnisse haben in den letzten zwei Jahren in einer Vielzahl von rechtlichen Schritten und Verfahren allgemein an Bedeutung gewonnen. Es ist also sehenswert.
Noch wichtiger ist, dass Richter Seeborg am 6. Januar 2015 die Anträge der Angeklagten auf Abweisung der Koller-Klage mit der Begründung zurückwies, dass die angeführten Tatsachen ausreichten, um die Klage voranzutreiben, und dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich war, Beweise vorzulegen ausreichend, um die Behauptungen zu beweisen.
Wenn sich herausstellt, dass die fraglichen Öle enthalten 'raffiniertes Öl “(Olivenöl, das chemisch behandelt wurde, um Defekte und hohe Säure zu verbergen oder zu neutralisieren, und dann normalerweise mit höherwertigem Öl gemischt wird, um unerwünschte Geschmäcker zu maskieren), scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass auch ein gewisses Maß an Betrug vorliegt als Verstoß gegen die oben genannten Gesetze beteiligt ist. Dies wird zweifellos durch wissenschaftliche Tests festgestellt. Es ist jedoch bemerkenswert, dass Richter Seeborg festlegt, dass der Kläger Koller nicht nachweisen muss, dass die von ihm gekaufte und getestete Flasche tatsächlich raffiniertes Öl enthielt, sondern nur, dass einige Flaschen etikettiert waren 'extra-virgin 'hat diesen Standard nicht eingehalten.
"Falls Koller seine Behauptungen nachweisen kann, dass das Öl dieses Etikett aufgrund seiner Qualität bei der ersten Abfüllung und / oder aufgrund der Verpackungs- und Handhabungspraktiken von Deoleo im Allgemeinen nicht garantiert, wäre es kaum eine Verteidigung, dass einige Flaschen dennoch die Anforderungen erfüllen Mindeststandards beim Kauf “, schrieb Richter Seeborg.
"Wie der Oberste Gerichtshof von Kalifornien festgestellt hat, sind Etiketten für Verbraucher von Bedeutung “, sagte ein Anwalt der Kläger, Hassan A. Zavareei, gemäß Gesetz 360. "Und die Verbraucher haben das Recht, das zu bekommen, wofür sie zu bezahlen glauben, wenn sie versuchen, natives Olivenöl extra aus Italien zu kaufen. “
Dann stellt sich die Frage, ob Ölflaschen, die mit dem tatsächlichen Anbau- und Pressland gemäß EU-Recht gekennzeichnet sind, nicht ausreichen, um dem kalifornischen Recht zu entsprechen. Dies wäre für alle europäischen Abfüller problematisch, da zwischen der bloßen Anforderung, anzugeben, woher die Oliven stammen, und dem in der gesamten EU geltenden System der geschützten Ursprungsbezeichnung unterschieden werden muss. Diese viel strengere Bezeichnung erfordert die Anwendung und Prüfung Ansprüche und Registrierung.
Interessant ist auch, ob Abfüller eine rechtliche Verantwortung haben, obwohl es weder in der EU noch in Kalifornien vorgeschrieben ist, natives Öl extra in dunkle Flaschen zu verpacken und diese durch Transport, Lagerung und Regalausstellung unter einer bestimmten Temperatur zu halten. um Schäden durch Licht und Hitze zu minimieren. Während sich herausgestellt hat, dass die Aufbewahrung von Olivenöl in dunklen Flaschen die Qualität besser erhält, scheinen einige Verbraucher klare Flaschen zu bevorzugen, mit denen sie die Farbe des Öls erkennen können.
Wenn es den Sammelklagen gelingt, den Abfüllern eine gesetzliche Verpflichtung zur Lagerung in dunklen Flaschen und zum gekühlten Transport, zur Lagerung und zur Ausstellung aufzuerlegen, wird dies nicht nur das gesetzliche Regime zur Regulierung des Olivenölhandels verändern, sondern zweifellos ernsthafte Handelsprobleme zwischen den USA und den USA verursachen die EU, insbesondere im Lichte der 'Maßnahmen zur Konvergenz der Rechtsvorschriften, um die es bei den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) geht. Dies sind definitiv sehenswerte Fälle.
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