Einigung über neue EU-Vorschriften für Bio-Lebensmittel erzielt

Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die EU-Verhandlungsführer auf neue Vorschriften für Bio-Produkte in der EU geeinigt.

Die Verhandlungsführer der Europäischen Union haben sich auf neue Vorschriften geeinigt, die darauf abzielen, die ökologische Erzeugung zu fördern und das Vertrauen der Verbraucher in ökologische Lebensmittel in der EU zu stärken.

Die vorgeschlagenen Vorschriften zielen darauf ab, das Vertrauen der Verbraucher durch strengere Kontrollen der Lieferketten, Änderungen der Konformitätsvorschriften und Standards für Importe zu stärken, und umfassen neue Maßnahmen zur Vermeidung von Pestizidrückständen.

Die neuen Vorschriften sollen zudem die ökologische Lebensmittelproduktion in der EU ankurbeln, indem sie das Angebot an ökologischem Saatgut und Tieren erhöhen, Mischbetriebe zulassen, die sowohl ökologische als auch nicht-ökologische Lebensmittel anbauen, sofern diese getrennt gehalten werden, und ein vereinfachtes Zertifizierungsverfahren für Kleinbauern einführen.

In einer Pressemitteilung des EP erklärte Martin Häusling, der für den Bericht des EP zu dem Vorschlag zuständige Berichterstatter und Chefunterhändler des EP, dass die neu verabschiedeten Vorschriften Verbrauchern und Landwirten in der gesamten EU zugutekommen werden.

„Nach 20-monatigen Verhandlungen ist es uns gelungen, eine Einigung zu erzielen, die das Wachstum des Bio-Sektors fördern und das Vertrauen der Verbraucher in Bio-Lebensmittel stärken wird. Es war eine mühsame Aufgabe, aber ich glaube, dass die neuen Vorschriften sowohl den EU-Verbrauchern als auch den Bio-Landwirten Vorteile bringen werden“, so Häusling.

Die neue Verordnung ersetzt die ursprüngliche Regelung, die 1991 eingeführt und anschließend 1998 und 2007 überarbeitet wurde. Der Gesetzesvorschlag wurde erstmals im März 2014 von der Europäischen Kommission vorgelegt, doch eine Einigung wurde erst kürzlich nach mehr als drei Jahren intensiver Verhandlungen erzielt.

Die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament (EP) haben sich am 28. Juni vorläufig auf die neuen Vorschriften geeinigt. Die vorgeschlagene Verordnung muss noch formell vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des EP sowie vom Rat der Landwirtschaftsminister gebilligt werden und wird ab Juli 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten.

Der Markt für Bio-Lebensmittel in der EU wächst stetig, doch laut einer Hintergrundnotiz des EP werden nur sechs Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ökologisch bewirtschaftet, sodass Importe erforderlich sind, um die Marktnachfrage zu decken.

Dänemark hat nach Zahlen aus dem Jahr 2013 den höchsten Pro-Kopf-Verbrauch an Bio-Produkten, gefolgt von Luxemburg, Österreich, Schweden und Deutschland.

Der Wert des Marktes für Bio-Produkte in der EU wurde 2013 auf 22,2 Milliarden Euro (25,4 Milliarden US-Dollar) geschätzt. Derzeit gibt es in der EU 260.000 Biobauern, wobei die Mehrheit in Italien (46.000), Spanien (30.000) und Polen (26.000) ansässig ist.

Das EU-Bio-Logo wurde 2010 eingeführt, um die in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden harmonisierten Vorschriften zu symbolisieren und Bio-Produkte für Verbraucher leicht erkennbar zu machen. Das Logo ist für alle in der EU hergestellten vorverpackten Bio-Produkte vorgeschrieben.