`Großbritannien definiert neues Verbot des Verkaufs von Olivenöl vom Fass - Olive Oil Times

Großbritannien definiert neues Verkaufsverbot für Olivenöl vom Fass

By Olive Oil Times Unser Team
5. September 2014 09:36 UTC

Die für die Durchsetzung eines neuen Verkaufsverbots von zuständige Behörde "Olivenöl vom Fass im Vereinigten Königreich hat neue Einzelheiten darüber geliefert, was einen solchen Verkauf ausmachen würde.

Das Verbot war angekündigt am 20. August, als die Agentur für Zahlungen im ländlichen Raum ihre "Vorschriften und Inspektionen für Olivenöl “nach Artikel 2 von Verordnung der Kommission 29/2012In einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2006 wurde der Verkauf aller nicht aromatisierten Olivenöle vom Fass verboten, teilte die Agentur mit.

Es wurden nur wenige Details für die neue Regel bereitgestellt, die sich auf Hunderte von Kleinunternehmen auswirken könnte, die tätig sind "Füllen Sie Ihre eigenen Läden, in denen Olivenöle aus Edelstahltanks abgefüllt werden "fusti. “Um dem wachsenden Interesse der Verbraucher an hochwertigem Olivenöl Rechnung zu tragen, sind die Geschäfte, in denen die Kunden vor dem Kauf zum Probieren aufgefordert werden, Teil eines internationalen Einzelhandelstrends.

Kritiker des Konzepts sagen, dass die Geschäfte häufig schlecht für die Handhabung, Lagerung und Abgabe von Olivenöl ausgestattet sind und dass sie die strengeren europäischen Kennzeichnungsgesetze umgehen.

In der Suche nach einer Klärung der neuen Regel, Olive Oil Times stellte am 24. August Fragen an die Rural Payments Agency (RPA). Heute antwortete ein Vertreter und räumte die Fragen ein "Wir haben komplexe rechtliche Fragen aufgeworfen, die eingehend untersucht werden mussten. “Über das Verbot, das auf seiner Website veröffentlicht wurde, gaben die Händler bis zum 13. Dezember die Möglichkeit, die so genannten Handelshemmnisse einzustellen "Sofortverkäufe.

Frage: Wann genau tritt der Verstoß in einem On-Tap-Shop auf?

RPA: Ein Verstoß würde auftreten, wenn beispielsweise relevantes Olivenöl in einer Trommel ohne intakte Versiegelung zum Verkauf angeboten wird und dieses Öl aus der Trommel abgelassen und von einem Verbraucher gekauft wird. Es macht keinen Unterschied, ob der Behälter (die Flasche), in den das Öl abgelassen wurde, vor dem Verkauf versiegelt wurde und dieser Verschluss zum Zeitpunkt des Verkaufs intakt blieb.

Frage: Was war die Grundlage für diese Regel? Gab es eine Debatte über das Verbot solcher Geschäfte?

RPA: Ein 'Die Methode zur Vermarktung von relevantem Olivenöl vom Fass ist nach Artikel 2 der Durchführungsverordnung 29/2012 der Kommission nicht zulässig, da diese Bestimmungen vom Gerichtshof der Europäischen Union in Rechtssache Nr. C-489/04 (Alexander Jehle, Weinhaus Kiderlen - v - Land Baden-Württemberg).

Frage: Was ist, wenn ein Geschäft Flaschen im Hinterzimmer füllt und jede beschriftet, um den Vorschriften zu entsprechen?

RPA: Dies wäre durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 der Kommission zu Vermarktungsnormen für Olivenöl nicht verboten, vorausgesetzt, das Öl wurde abgefüllt und versiegelt, bevor es den Endverbrauchern präsentiert / zum Verkauf angeboten wurde, und das Siegel blieb erhalten intakt zum Zeitpunkt des Verkaufs. Wer Olivenöl von der Gewinnung bis einschließlich der Abfüllung in Flaschen hält, muss für jede Ölkategorie, die er besitzt, gemäß den Angaben in gov.uk Ein- und Ausspeiseregister führen.

Frage: Was wäre, wenn die Verbraucher einfach Öle aus Großbehältern probieren könnten, in denen alle erforderlichen Informationen zu den Ölen enthalten sind - um zu entscheiden, ob sie eine versiegelte, vollständig etikettierte Flasche kaufen möchten?

RPA: Eine solche Verkostung wäre durch die Durchführungsverordnung 29/2012 der Kommission nicht verboten. Es ist jedoch zu beachten, dass Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 2000/13 die Präsentation oder Werbung von Lebensmitteln verbietet, die einen Käufer in erheblichem Maße irreführen könnten, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels oder durch die Zuordnung zu den Eigenschaften des Lebensmittels nicht besitzen. Wenn das Olivenöl zur Verkostung einen potenziellen Käufer in materieller Hinsicht über das letztendlich gekaufte Olivenöl irreführt, wäre dies ein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie und der Verordnung, die von der zuständigen örtlichen Behörde durchgesetzt werden müssen.

Die Regel, die am 13. Dezember 2014 in Kraft tritt, gilt für natives, natives und raffiniertes Olivenöl sowie Oliventresteröl. Aromatisierte Olivenöle, wie die mit Knoblauch infundierten, sind nicht betroffen.

Nach der neuen Verordnung müssen auf nativen Olivenöletiketten ein Herkunftsland angegeben werden. raffinierte Öle müssen nicht. Jeder, der Olivenöl abfüllt, muss detaillierte Aufzeichnungen führen, die jederzeit von der RPA überprüft werden müssen.

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