`Europa verbietet nachfüllbare Olivenöl-Cruets in Restaurants - Olive Oil Times

Europa verbietet nachfüllbare Olivenölkännchen in Restaurants

Von Julie Butler
Kann. 16. Februar 2013 15:32 UTC

Olivenöl, das den Verbrauchern in Lebensmittelgeschäften in der Europäischen Union zur Verfügung steht, muss ab dem nächsten Jahr in ordnungsgemäß gekennzeichneten, nicht wiederverwendbaren Behältern verpackt werden, und auf Olivenöletiketten müssen Produktbeschreibung und Herkunft besser sichtbar und lesbar angegeben sein .

Bei den Maßnahmen handelt es sich um verschiedene Änderungen der EU-Vermarktungsnormen für Olivenöl, die einen besseren Schutz und eine bessere Information der Verbraucher zum Ziel haben und gleichzeitig die Qualität und Echtheit von Olivenöl gewährleisten sollen.

Sie gehören zu den Änderungen, die sich aus dem Aktionsplan von EU-Agrarkommissar Dacian Cioloş für den EU-Olivenölsektor ergeben, der im Juni letzten Jahres zur Diskussion gestellt wurde.

Es wird gehofft, dass sie Praktiken wie Restaurants, die mit billigen Ölen geschnittenes Olivenöl anbieten, und Etiketten, die die Verbraucher verwirren oder irreführen, verhindern.

Neun Länder lehnten die Änderungen ab

Als die Maßnahmen am Dienstag auf einer Sitzung des Verwaltungsausschusses für die Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte in Brüssel zur Abstimmung gestellt wurden, gelang es ihnen nicht, das zu erreichen, was unter dem gewichteten Abstimmungssystem der EU als qualifizierte Mehrheit bekannt ist.

Laut Brüsseler Quellen gab es 195 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen. Ein Mitgliedstaat, dem Agrarexperten der EG und der 27 EU-Mitgliedstaaten angehören, hat an der Sitzung des Ausschusses nicht teilgenommen.

Zu den Ländern, die dafür stimmten, gehörten Zypern, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Spanien, Slowenien, die Slowakei, Polen und Portugal. Es wird davon ausgegangen, dass auch die Tschechische Republik, Lettland, Litauen und Rumänien diese Schritte unterstützt haben, nachdem sie im Februar in einer indikativen Abstimmung gegen sie gestimmt hatten.

Neun Länder stimmten gegen die Bewegungen - Österreich, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden - und Belgien, das Vereinigte Königreich und Ungarn enthielten sich der Stimme.

Obwohl das Ergebnis als ein klassifiziert wird "Nichtmeinung “, die Kommission wird ermächtigt, die Maßnahmen zu verabschieden, und erklärt, dass sie bis Mitte Juni veröffentlicht werden und am 1. Januar in Kraft treten werden.

Die Änderungen waren zuvor an den Ausschuss für technische Handelshemmnisse der Welthandelsorganisation überwiesen worden, der eine Kommentierungsfrist von 60 Tagen eröffnete, die am 20. April ablief. Es gingen keine Kommentare ein.

Strafen

Die Mitgliedstaaten müssen Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen, und ihre eigenen festlegen "angemessene "nationale Strafen, die sein müssen "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend. “Produkte, die den geltenden Vorschriften entsprechen und vor 2014 in der EU hergestellt und etikettiert oder in die EU eingeführt und in Verkehr gebracht wurden, können bis zur Erschöpfung der Lagerbestände verkauft werden.

Was sagen die geplanten Änderungen?

Verbot von Kreuzfahrten:

- Öle, die dem Endverbraucher in Hotels, Restaurants, Pubs und Bars zur Verfügung gestellt werden, sind in Behältern zu verpacken, die mit einem Öffnungssystem ausgestattet sind, das nach dem ersten Öffnen nicht wieder verschlossen werden kann, sowie mit einem Schutzsystem, das verhindert, dass sie nach dem Inhalt wiederverwendet werden auf dem Etikett angegeben sind fertig

Klarere Etiketteninformationen:

- Pflichtangaben sind innerhalb desselben Sichtfelds entweder auf demselben Etikett oder auf mehreren Etiketten, die an demselben Behältnis angebracht sind, oder direkt auf dem Behältnis zusammenzufassen. Die Zeichen im Text müssen 2 mm oder mehr betragen, wenn das Nennvolumen des Behälters 25 cl oder weniger beträgt. 3 mm, wenn das Nennvolumen des Behälters größer als 25 cl, aber gleich oder kleiner als 100 cl ist; 4 mm, wenn das Nennvolumen des Behälters größer als 100 cl ist.

Einzelheiten zu diesen und anderen geplanten Änderungen finden Sie in der Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 29/2012 über Vermarktungsnormen für Olivenöl.

Siehe auch Europa ist dem Verbot von nachfüllbaren Olivenölbeuteln in Restaurants näher gekommen

Werbung
Werbung

Ähnliche Artikel