`Großbritannien veröffentlicht neue Richtlinien für Pflanzenimporte zum Stamm-Xylella-Risiko - Olive Oil Times

Großbritannien veröffentlicht neue Richtlinien für Pflanzenimporte zum Stamm-Xylella-Risiko

Von Julie Al-Zoubi
Kann. 25. Februar 2020 11:32 UTC

Das britische Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Defra) hat herausgegeben neue Richtlinien über das Einbringen von Oliven- und Mandelpflanzen nach Großbritannien. Die neuen Regeln wurden eingeführt, um dies zu verhindern Xylella fastidiosa von der Einreise in das Land und gelten für Pflanzen, die sowohl aus EU-Mitgliedstaaten als auch aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.

Siehe auch:Xylella Fastidiosa-Updates

Die auf der GOV.UK-Website veröffentlichten neuen Vorschriften verlangen, dass importierte Oliven- und Mandelpflanzen bestimmte Kriterien in Bezug auf Produktion, Inspektion und Kennzeichnung erfüllen.

Pflanzen, die aus der EU importiert werden, müssen zusätzlich zum obligatorischen Pflanzenpass ihren Produktionsort und Inspektionsdetails angeben. Importierte Pflanzen aus außereuropäischen Ländern müssen den Produktionsort und die Inspektionsdetails auf einem Pflanzengesundheitszeugnis angeben.

Lesbare, unbeschädigte und manipulationssichere Etiketten oder Pflanzenpässe mit Angaben zum Produktionsort müssen sich auf dem Behälter der Anlage befinden, und der Produktionsort muss von einem Beamten der Nationalen Pflanzenschutzorganisation (NPPO) überprüft werden, der das Etikett abstempeln muss entsprechend und geben Sie einen unterschriebenen Brief.

Nur Oliven- und Mandelbäume, die aus einer genehmigten Liste registrierter Produktionsstätten stammen (an denen sie mindestens ein Jahr lang gewachsen sein müssen), dürfen nach Großbritannien importiert werden.

Es muss bestätigt werden, dass der Produktionsort einer Anlage und ihre 200 Meter hohe Umgebung ein Jahr lang Xylella-frei waren, bevor die Anlage importiert wird.

Von NPPO registrierte Laboratorien müssen Pflanzen während des aktiven Wachstums und wenn adulte Vektoren vorhanden sind testen. Die Anlagen müssen an ihrem registrierten Produktionsort von einer zuständigen Behörde amtlich jährlich inspiziert werden, wobei ein zu 99 Prozent zuverlässiges Probenahmeschema verwendet wird.

Pflanzen müssen vor dem Umzug von ihrem registrierten Produktionsort auf Xylella untersucht werden und benötigen möglicherweise vor dem Export einen zweiten Test. (Der zweite Test liegt im Ermessen der NPPO-Beamten.)

Jede Pflanze, die Symptome zeigt, muss gemäß den vereinbarten internationalen Standards offiziell auf Xylella getestet werden. Alle Pflanzen, die aus Gebieten stammen, in denen Xylella getroffen hat, müssen vor dem Export vier Jahre lang vollständig physisch geschützt sein.

Anfang dieses Jahres Dame Helen Mirren hat sie unterstützt zu den Bemühungen Großbritanniens, die tödliche Pflanzenkrankheit durch die Erzählung eines Videos zur Prävention von Xylella fastidiosa vom Land fernzuhalten.



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