Importeure beantragen Zollbefreiung für Waren, die vor Oktober versandt wurden

Die NAOOA und 80 weitere Branchenverbände argumentieren, dass Zölle auf Waren, die vor Oktober aus Europa verschifft wurden, lediglich amerikanischen Importeuren und Verbrauchern schaden würden.

Die North American Olive Oil Association (NAOOA) und 80 weitere amerikanische Handelsverbände haben sich schriftlich an den Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten (USTR) gewandt, um eine Ausnahmeregelung für die bevorstehenden Zölle auf Produkte zu beantragen, die vor Anfang Oktober aus Europa verschifft wurden.

Die NAOOA argumentiert, dass der kürzlich verhängte Zollsatz von 25 Prozent auf bestimmte spanische Olivenöle, der am 18. Oktober in Kraft treten wird, sich auf die Preise von Olivenöl auswirken wird, das bereits Mitte September spanische Häfen verlassen hat, und amerikanischen Importeuren und Verbrauchern schaden wird.

„Diese neuen Zölle werden nicht von den EU-Erzeugern oder -Herstellern dieser nun zollpflichtigen Waren getragen, sondern von den amerikanischen Importeuren, die die Produkte bereits gekauft haben, und sehr schnell auch von den amerikanischen Verbrauchern“, schrieben die Unterzeichner des Schreibens an Robert Lighthizer, den Leiter des USTR.

Um die potenziellen Auswirkungen dieser Zölle auf Importeure und Verbraucher abzumildern, empfehlen die NAOOA und die übrigen Unterzeichner, Waren, die vor dem 2. Oktober europäische Häfen verlassen haben, von den Zöllen auszunehmen.

„Um zu verhindern, dass die Kosten der Zölle vollständig auf amerikanische Unternehmen und Verbraucher abgewälzt werden, bitten wir darum, dass alle Waren, die am 2. Oktober oder früher aus Europa exportiert wurden, von den Zöllen ausgenommen werden“, schrieben die Unterzeichner.

Sie verwiesen auf eine ähnliche Ausnahmeregelung, die im Mai für kürzlich mit Zöllen belegte chinesische Waren gewährt wurde und deren ausdrücklicher Zweck der Schutz amerikanischer Unternehmen und Verbraucher war.

„Dies war eine angemessene technische Anpassung“, schrieben die Unterzeichner. „Wir bitten darum, dass sie in diesem Fall erneut angewendet wird.“