Italien übernimmt EU-Vorschriften zu Einwegflaschen

Das neue Gesetz über Qualität und Transparenz in der Lieferkette von Olivenölen legt offiziell neue Vorschriften für die Kennzeichnung und Verpackung von Olivenöl fest.

Olivenöle, die in Italien im Einzelhandel verkauft und in Restaurants angeboten werden, müssen künftig den neuen EU-Kennzeichnungsvorschriften und Verpackungsanforderungen entsprechen, wie beispielsweise dem hier abgebildeten nicht wiederbefüllbaren Verschluss.
Olivenöle, die in Italien im Einzelhandel verkauft und in Restaurants angeboten werden, müssen künftig den neuen EU-Kennzeichnungsvorschriften und Verpackungsanforderungen entsprechen, wie beispielsweise dem hier abgebildeten nicht wiederbefüllbaren Verschluss.

In einem ungewöhnlich zügigen Verfahren verabschiedete die italienische Abgeordnetenkammer die EU-Verordnung 2013 bis (S1533), deren Artikel 19 wichtige Vorschriften zum Olivenöl enthält.

Nach der Verabschiedung setzte das italienische Parlament schließlich das neue Gesetz über die „Qualität und Transparenz der Kette des nativen Olivenöls“ in Kraft.

Die Vorschriften waren Teil der italienischen Gesetzgebung zur Regelung der Qualität und Transparenz der Produktion und des Vertriebs von nativem Olivenöl, die von der ehemaligen Senatorin Colomba Mongiello unterzeichnet und im Januar 2013 in Italien verabschiedet wurde.

Kritiker bemängelten, dass die neuen Gesetze den freien Handel innerhalb der EU beeinträchtigten. Der Gesetzestext wurde daraufhin in einigen Teilen geändert und schließlich vom Europäischen Parlament verabschiedet. Ähnliche Gesetze wurden bereits in anderen europäischen Ländern wie Spanien und Portugal verabschiedet. Das italienische Parlament musste die EU-Verordnung verabschieden, um sie in diesem Land in Kraft zu setzen.

Gemäß dem neuen Gesetz, das den kürzlich aktualisierten europäischen Vorschriften zur Kennzeichnung von Olivenöl folgt, muss die Angabe der Herkunft von Olivenölmischungen, die aus mehr als einem EU-Staat oder einem Nicht-EU-Land stammen, deutlicher auf den Verpackungsetiketten aufgedruckt werden, und zwar in helleren Farben im Vergleich zur Hintergrundfarbe, anderen Angaben und Verkaufsbezeichnungen.

Es ist zudem ausdrücklich verboten, Olivenölen, die nicht als „extra vergine“ oder „vergine“ (in der neuesten Fassung wurde „vergine“ hinzugefügt) eingestuft sind, organoleptische Eigenschaften zuzuschreiben.

Was italienisches natives Olivenöl extra betrifft, so hat das Gesetz auch die Kennzeichnungspflicht hinsichtlich der Grenzwerte für Alkylester und Ethylester geändert und lediglich den Grenzwert von 30 mg/kg für Ethylester bestätigt.

Eine weitere wichtige Änderung in der Gesetzgebung ist die vorgeschriebene Verwendung von nicht wiederbefüllbaren Flaschenverschlüssen.

Nach den neuen Vorschriften müssen native Olivenöle, die in Verpackungen im Einzelhandel verkauft werden, in gemäß den geltenden Vorschriften gekennzeichneten Behältern angeboten werden, die mit geeigneten Verschlüssen ausgestattet sind (sodass ihr Inhalt nicht verändert werden kann, ohne die Versiegelung der Verpackung zu öffnen) und über ein Sicherheitssystem verfügen, das eine Wiederverwendung nach Aufbrauchen des auf dem Etikett angegebenen ursprünglichen Inhalts verhindert.

Die europäische Verordnung fördert nicht wiederbefüllbare, vorversiegelte und Einweg-Ölverpackungen, damit Betreiber Olivenöl nicht mit minderwertigen Produkten verdünnen können. Wer sich nicht an dieses Gesetz hält, wird mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 8.000 Euro und der Beschlagnahmung der Produkte bestraft. Im Vereinigten Königreich hat die Rural Payments Agency erklärt, dass sich die Durchsetzung der EU-Bestimmung auch auf „Selbstabfüll“-Geschäfte erstrecken wird, deren Betrieb nicht mit dem neuen Gesetz konform ist.

EU-Erzeuger sollten zudem die Kennzeichnung verbessern, da die Europäische Kommission auf Etiketten besteht, die den Namen des Produkts und dessen Herkunft deutlicher angeben. Brüssel hofft, dass die Änderungen es den Olivenölproduzenten ermöglichen werden, ihre Marken auf dem Weltmarkt zu stärken. Klare Etiketten können den Verbrauchern zudem genauere Informationen über die Eigenschaften von vorverpackten Lebensmitteln liefern.

An Kritik mangelt es jedoch nicht, insbesondere seitens der Gastronomen: Sie werden gezwungen sein, ihren Kunden ein teureres Öl – speziell verpackt und nicht nachfüllbar – anzubieten, was von einigen als unnötige Belastung für kleine Betriebe angesehen wird, die ihren Gästen üblicherweise Öl und Essig kostenlos zu ihren Speisen anbieten.