EU erlaubt Hausgrillen in Lebensmitteln

Das entfettete Pulver der Hausgrille wird zusätzlich zu den derzeitigen getrockneten und gefrorenen Zubereitungen in einer Vielzahl von Lebensmitteln in der EU zugelassen sein.

Die Europäische Union hat kürzlich zugelassen, dass Acheta domesticus, besser bekannt als Hausgrille, auf den Tellern der Verbraucher in der Europäischen Union landet. Die neu verabschiedete Verordnung ermöglicht es Lebensmittelherstellern, das teilweise entfettete Pulver von Acheta domesticus auf den EU-Lebensmittelmarkt zu bringen.

Die EU-Kommission hat den 2019 von der Firma Cricket One eingereichten Antrag genehmigt. Nun können Lebensmittelhersteller das Pulver bei der Herstellung verschiedener Lebensmittel verwenden, darunter Pizza und Teigwaren, Nüsse und Ölsaaten, Snacks und Saucen, Fleischzubereitungen und Suppen, Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Grissini, Müsliriegel, Trockenmischungen für Backwaren, Kekse, verarbeitete Kartoffelprodukte, Gerichte auf Hülsenfrüchte- und Gemüsebasis, Molkenpulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnliche Getränke und Schokoladenkonfekt.

Die Genehmigung erfolgte unmittelbar nach dem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die Sicherheit des neuen Pulvers überprüft und bestätigt hat.

Siehe auch: Gesundheitsnachrichten

Die EFSA genehmigte auch den Herstellungsprozess des Pulvers, der eine 24-stündige Fastenperiode für die Insekten vorsieht, bevor diese eingefroren, gewaschen, thermisch behandelt, entölt und schließlich zu getrocknetem Pulver verarbeitet werden.

Der Einzug der Hausgrillen in die europäischen Küchen wird nicht allein vollzogen. Am 6. Januar genehmigte die EU-Kommission zudem die Einführung von Larven der Art Alphitobius diaperinus, auch bekannt als kleiner Mehlwurm, in gefrorener, pastöser, getrockneter und pulverisierter Form auf dem Lebensmittelmarkt.

Auch Larven des Kleinen Mehlwurms wurden von der EFSA als sicher eingestuft und sind in den zugelassenen Formen nun als Zutaten in verschiedenen Lebensmitteln für die breite Bevölkerung erlaubt. Das Pulver aus den Mehlwurmlarven wird zudem als Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden.

Lebensmittel, die diese Insektenprodukte enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Einige Forscher sind der Ansicht, dass diese Lebensmittel bei Verbrauchern, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind, Reaktionen auslösen könnten.

Die beiden Insektenzubereitungen werden in die Liste der von der EU zugelassenen Insektennahrungsmittel aufgenommen, zu denen bereits getrocknete Tenebrio-Molitor-Mehlwürmer und das getrocknete Pulver der Wanderheuschrecke gehören.

Neben diesen Zulassungen wurden der Europäischen Union acht weitere Anträge für Insektennahrungsmittel vorgelegt, die derzeit geprüft werden.

Auf der Website der EU-Kommission heißt es: „Der Verzehr von Insekten (…) leistet einen positiven Beitrag zur Umwelt, zur Gesundheit und zur Sicherung des Lebensunterhalts.“ Die EU-Exekutive merkte zudem an, dass Insekten „eine äußerst nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit hohem Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien sind. Daher stellen sie eine alternative Proteinquelle dar, die den Übergang zu einer gesunden und nachhaltigen Ernährung erleichtert.“

Die neuen Verordnungen zu Acheta und Aplhitobius treten Ende des Monats in Kraft.