Kroatien und Slowenien erhalten gemeinsamen EU-Schutz für istrisches Olivenöl

Die beiden Balkanstaaten teilen sich nun die EU-g.U.-Bezeichnung für natives Olivenöl extra, das auf der adriatischen Halbinsel erzeugt wird.

Natives Olivenöl extra aus Istrien wurde als Produkt mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) der Europäischen Union aufgenommen.

Die Bezeichnung „Istra“ (der kroatische und slowenische Name für Istrien) ist nun eine eingetragene g.U. für Olivenöl, das in Istrien hergestellt wird, einer Halbinsel in der nördlichen Adria, die sich Kroatien und Slowenien teilen.

Die Ausweitung des geografischen Gebiets auf das slowenische Istrien ist gerechtfertigt, da das slowenische Istrien Olivenöl produziert, das dieselbe Geschichte, dieselben Verbindungen und dieselben Eigenschaften aufweist wie das kroatische istrische Olivenöl, das Gegenstand des Antrags ist. – Erklärung aus dem Amtsblatt der EU

Während 90 Prozent von Istrien in Kroatien liegen, gehört der nordwestliche Teil der Halbinsel zu Slowenien.

Die neue Ursprungsbezeichnung wurde in einer Verordnung bekannt gegeben, die am 27. Februar 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Siehe auch: Geschützte Ursprungsbezeichnung

Nachdem das istrische Olivenöl 2015 den nationalen Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung erhalten hatte, reichte Kroatien im Juli 2015 erstmals einen Antrag auf Anerkennung als g.U. auf EU-Ebene bei der Europäischen Kommission ein.

Nach der Veröffentlichung des Antrags im März 2016 und gemäß den Verfahren, die eine dreimonatige Einspruchsfrist vorsehen, wurde am 22. Juni 2016 von Slowenien ein Einspruch eingelegt.

In dem Einspruch wurde argumentiert, dass die vorgeschlagene Bezeichnung „Istarsko ekstra djevičansko maslinovo ulje“ (istrisches natives Olivenöl extra) zu Verwechslungen führen könnte, da slowenisches Olivenöl aus Istrien bereits seit 2007 unter dem Namen „Ekstra deviško oljčno olje Slovenske Istre“ (natives Olivenöl extra aus dem slowenischen Istrien) im EU-Register als g.U. eingetragen ist.

Die Europäische Kommission erkannte den Einspruch als zulässig an und forderte die Behörden der beiden Nachbarländer im Oktober 2016 auf, eine Einigung in dieser Angelegenheit zu erzielen.

Nach Konsultationen wurde der Kommission im Mai 2017 eine Einigung mitgeteilt, und beide Länder reichten gemeinsam einen neuen gemeinsamen Antrag ein.

Es wurden mehrere Änderungen vereinbart, wobei die wichtigste darin bestand, die vorgeschlagene Bezeichnung in „Istra“ zu ändern und das Erzeugungsgebiet auf die gesamte Halbinsel auszuweiten.

Nach Prüfung des neuen gemeinsamen Antrags nahm die Europäische Kommission den Antrag auf Eintragung an, da die Voraussetzungen erfüllt waren und die Bezeichnung „Istra“ in das Register der EU-Erzeugnisse mit g.U. eingetragen werden sollte.

In der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung heißt es: „Die Ausweitung des geografischen Gebiets auf das slowenische Istrien ist gerechtfertigt, da im slowenischen Istrien Olivenöl hergestellt wird, das dieselbe Geschichte, dieselbe Verbindung und dieselben Eigenschaften aufweist wie das kroatische istrische Olivenöl, das Gegenstand des Antrags ist. Die Verwendung des Namens ‚Istra‘ wurde in Slowenien und Kroatien umfassend nachgewiesen.“

Die g.U. ist die höchste der drei Bezeichnungen im Rahmen des EU-Produktzertifizierungssystems für landwirtschaftliche Erzeugnisse, das Produktnamen vor Missbrauch schützt und den Verbrauchern deren Echtheit garantiert.

Ein Produkt mit einer g.U.-Kennzeichnung ist ein Produkt, das in einem bestimmten geografischen Gebiet unter Verwendung lokaler Kenntnisse und Methoden hergestellt, verarbeitet und zubereitet wird.

Die beiden anderen EU-Bezeichnungen sind die g.g.A. – für Produkte, bei denen mindestens eine Stufe der Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in einem bestimmten geografischen Gebiet stattfindet – und die g.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität), die Produkte mit einem „traditionellen Charakter“ hinsichtlich ihrer Zusammensetzung oder Herstellung auszeichnet.

Kroatien und Slowenien teilen sich bereits eine g.U. im EU-Register für istrischen Prosciutto (geräucherter Schinken), der im Oktober 2015 registriert wurde.