Bericht kommt zu dem Schluss, dass Frankreich Xylella wahrscheinlich nicht ausrotten kann

Die Prüfer führten als Gründe für ihre Schlussfolgerung Verzögerungen bei der Beseitigung befallener Pflanzen, unkoordinierte Bemühungen zur Ermittlung der Krankheitsüberträger sowie fehlende Kontrollmaßnahmen an.

Laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission ist es unwahrscheinlich, dass Xylella fastidiosa in Frankreich vollständig ausgerottet werden kann, nachdem es zu Verzögerungen und Fehlentscheidungen seitens der lokalen Behörden gekommen ist.

Das Bakterium, dessen bestimmte Unterarten das tödliche Olive Quick Decline Syndrome verursachen, wurde erstmals im Juli 2015 auf dem französischen Mittelmeer-Inselgebiet Korsika entdeckt.

Später wurden weitere Ausbrüche in der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur im Oktober 2015 und in Okzitanien im September 2020 festgestellt.

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In den drei Regionen, die zugleich die produktivsten Olivenanbaugebiete des Landes sind, identifizierten die Prüfer zwei Unterarten von Xylella fastidiosa – multiplex und pauca –, die Olivenbäume befallen.

Mit Xylella fastidiosa infizierte Olivenbäume wurden jedoch nur in der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur identifiziert und gemäß den europäischen Tilgungsprotokollen vernichtet.

Diese sehen vor, dass alle 300 identifizierten Wirtsarten in einem Umkreis von 50 Metern um die infizierte Pflanze – bekannt als Infektionszone – vernichtet werden.

Anschließend wird eine größere Pufferzone mit einem Radius von 2,5 bis 5 Kilometern eingerichtet (basierend auf dem Ausmaß der Infektionen in den infizierten Zonen und der Ausbreitungsfähigkeit des Bakteriums), und alle anfälligen Pflanzenarten müssen getestet werden. Zusammen werden diese als abgegrenztes Gebiet bezeichnet.

Prüfer der Europäischen Kommission stellten fest, dass die französischen Behörden nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt hatten, wie sich Xylella fastidiosa durch menschliche und natürliche Ursachen ausbreitet. Infolgedessen könnten die Erhebungen der Behörden dazu geführt haben, dass sich die Krankheit unentdeckt außerhalb der Pufferzone ausbreiten konnte.

Die Prüfer stellten außerdem fest, dass aufgrund fehlender detaillierter Vorschriften kein Sofortplan zur Vernichtung befallener Pflanzen vorlag. Dies führte zu erheblichen Verzögerungen, die ein Risiko für die weitere Ausbreitung der Krankheit darstellten.

Die Prüfer räumten jedoch ein, dass die französischen Behörden auf dem Festland rechtzeitig abgegrenzte Gebiete eingerichtet hatten, wodurch eine Ausbreitung von Xylella fastidiosa wie auf Korsika verhindert wurde. Die gesamte Insel gilt nun als infiziertes Gebiet, allerdings nicht durch die Unterart, die Olivenbäume befällt.

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In der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur, wo zwei infizierte Olivenbäume identifiziert wurden, stellten die Prüfer fest, dass die Behörden das Sperrgebiet rechtzeitig eingerichtet hatten, wodurch die Ausbreitung der Krankheit von den beiden Zierolivenbäumen auf andere Pflanzen in der Zone verhindert wurde.

Während die französischen Behörden rasch abgegrenzte Gebiete einrichteten und gründliche Tests durchführten, um infizierte Pflanzen zu identifizieren, stellten die Prüfer fest, dass die Beseitigung dieser Pflanzen und anderer in den infizierten Gebieten um bis zu fünf Monate verzögert wurde.

Diese Verzögerungen wurden auf eine langwierige Ausschreibungsphase zurückgeführt, in der Aufträge zur Beseitigung infizierter Pflanzen an private Unternehmen vergeben werden, sowie auf die während der Covid-19-Pandemie verhängten Bewegungsbeschränkungen und das Recht der Grundstückseigentümer, gegen Testergebnisse Einspruch einzulegen.

Die Prüfer erklärten, dass Verzögerungen bei der Entfernung infizierter Pflanzen und das Fehlen koordinierter Maßnahmen zur Identifizierung und Bekämpfung der Insektenvektorpopulationen „ernsthafte Zweifel“ daran aufkommen ließen, dass Xylella fastidiosa auf dem französischen Festland ausgerottet werden könne.

Auf Korsika hätten die Behörden die europäischen Vorschriften zur Beschränkung des Transports infizierter Pflanzen nicht eingehalten. Zwar hätten sie angemessene Kontrollen in den Häfen anerkannt, doch seien keine Kontrollen an Booten durchgeführt worden, die mit anfälligen Pflanzenarten nach Spanien oder Italien ausliefen.

Auf dem Festland stellten die Prüfer fest, dass die Behörden keine angemessene Infrastruktur zur Kontrolle von Pflanzenbewegungen auf Straßen oder in Häfen eingerichtet hätten, was bedeute, dass potenziell infizierte Pflanzen möglicherweise in andere Teile Frankreichs, Spaniens und Italiens transportiert worden seien.

Die Prüfer stellten jedoch fest, dass die lokalen und nationalen Behörden die Öffentlichkeit gut über die Gefahr durch Xylella fastidiosa informiert hätten, was möglicherweise dazu beigetragen habe, die Ausbreitung auf weitere landwirtschaftliche Gebiete zu verhindern.

Die Prüfer schlossen den Bericht mit sechs Empfehlungen an die Behörden ab, um die von ihnen festgestellten Probleme zu beheben.