Kleine landwirtschaftliche Betriebe in Spanien sind vom Verbot der Verbrennung von landwirtschaftlichen Abfällen ausgenommen
Vertreter der spanischen Regierung kündigten Ausnahmen von den Verbrennungsverboten an, die in den nationalen Vorschriften und der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU festgelegt sind.
Das in den spanischen nationalen Vorschriften und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union festgelegte Verbot der Verbrennung landwirtschaftlicher Rückstände gilt nicht für Kleinbetriebe in Spanien.
In einer Mitteilung hat das Madrider Ministerium für ökologischen Wandel und demografische Herausforderungen (MITECO) klargestellt, dass die Ausnahmeregelung für Kleinst- und Kleinbetriebe gilt, die jedoch weiterhin eine Genehmigung der lokalen Behörden für die Verbrennung benötigen.
Kleinstbetriebe sind solche mit einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro und höchstens zehn Beschäftigten. Kleinbetriebe hingegen haben nicht mehr als 50 Beschäftigte, und der Umsatz übersteigt nicht 10 Millionen Euro.
Das Verbrennungsverbot könnte auch für diejenigen aufgehoben werden, die diese Praxis als letztes Mittel zur Pflanzenschutzbehandlung einsetzen.
Weitere Ausnahmen vom Verbrennungsverbot betreffen forstwirtschaftliche Maßnahmen, bei denen abgestorbene Vegetation entfernt werden muss. In diesen Fällen kann eine genehmigte, begrenzte Verbrennung stattfinden, wenn die Menge an Vegetation als Brandbeschleuniger für Waldbrände angesehen werden könnte.
Siehe auch: Forscher prognostizieren intensivere Waldbrände in EuropaDiese Ausnahme erlaubt es forstwirtschaftlichen Betrieben, Rückstände aus Rodungen, Schnittarbeiten, Überwuchs, Triebschneiden, Baumschnitt, Entastung, Entlaubung usw. zu verbrennen.
Diese Klarstellungen stimmen mit den Informationen in der soeben von der Junta de Extremadura, der Regierung Zentralspaniens, veröffentlichten Ankündigung einer Phase geringer Waldbrandgefahr überein.
In dieser Verordnung erklärte die Junta de Extremadura, dass Ausnahmen vom Verbrennungsverbot für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nur für eine begrenzte Anzahl von Kulturen genehmigt werden könnten, wenn diese Kulturen offensichtlich von bestimmten Schädlingen befallen seien.
Die lokale Junta legte außerdem fest, dass zugelassene landwirtschaftliche Betriebe nur landwirtschaftliche Rückstände verbrennen dürfen, die innerhalb ihrer Grenzen anfallen.
Art und Umfang der Ausnahmen von den geltenden Vorschriften waren Gegenstand einer hitzigen Debatte auf nationaler und regionaler Ebene.
Das Verbrennen ist in vielen landwirtschaftlichen Betrieben eine langjährige Tradition und wird von vielen Landwirten als unverzichtbar angesehen. Die Plage der Waldbrände und die Einführung neuer agronomischer Praktiken haben diese Traditionen beeinträchtigt, wobei landwirtschaftliche Rückstände oft von Landwirten behandelt und wiederverwendet werden, um den Boden anzureichern und zu schützen.
Wie CastellonPlaza berichtet, hatten lokale Politiker die Aufhebung des Verbrennungsverbots gefordert, nachdem dieses im vergangenen Frühjahr im Gesetz gegen Bodenverschmutzung eingeführt worden war.
Wie Agropopular berichtet, hat die Generaldirektion des Ministeriums, die die Klarstellungen veröffentlichte, auch präzisiert, dass die Ausnahmen lediglich als Auslegung des Gesetzes betrachtet werden können. Das bedeutet, dass ihre Auslegung für Gerichte oder Richter nicht bindend ist.