Verwendung von Dimethoat soll in der EU verboten werden

Die Europäische Kommission wird die bisherige Zulassung des Wirkstoffs Dimethoat nicht verlängern.

Die Europäische Kommission hat eine Maßnahme verabschiedet, mit der die Zulassung des Wirkstoffs Dimethoat, der im konventionellen Landbau vor allem als Insektizid gegen die Olivenfliege eingesetzt wird, nicht verlängert wird.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1090 der Kommission vom 26. Juni 2019 stützt sich auf die Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, wonach ein Risiko durch „die Exposition gegenüber Rückständen von Dimethoat, dessen genotoxisches Potenzial nicht ausgeschlossen werden konnte, und seinem Hauptmetaboliten Omethoat, der als in vivo mutagenes Mittel eingestuft wurde“, nicht ausgeschlossen werden kann.

Gemäß der Verordnung muss jede von den Mitgliedstaaten gewährte Verlängerungsfrist für Produkte, die an Olivenbäumen und anderen Kulturen eingesetzt werden, so kurz wie möglich sein und spätestens am 17. Juli 2020 auslaufen (mit Ausnahme von Produkten für Kirschen, für die die Übergangsfrist am 17. Oktober endet).

Frankreich hatte dieses Insektizid bereits verboten, was bei den Landwirten aufgrund von Befürchtungen vor Preissteigerungen Besorgnis ausgelöst hatte. Andererseits sind Experten der Ansicht, dass das Dimethoat-Verbot und der Einsatz alternativer Strategien der Umwelt, der Sicherheit der Arbeitnehmer und der Qualität des Olivenöls zugutekommen werden.